Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft agiert als kulturpolitischer Interessenvertreter seiner Mitglieder. Er setzt sich für optimale Rahmenbedingungen unternehmerischer Kulturförderung ein und regt auf politischer Ebene Initiativen zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Wirtschaft und Kultur an. So brachte sich der Kulturkreis beispielsweise wirksam bei der Novellierung des sogenannten Sponsoring-Erlasses oder des Stiftungsrechts ein und engagierte sich erfolgreich für den Erhalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hat der Kulturkreis als Sachverständiger des Deutschen Bundestages begleitet. Darüber hinaus setzt sich der Kulturkreis im Interesse seiner Mitglieder für Korrekturen in der aktuellen Kulturgutschutzgesetzgebung ein.